Wanderung, © Städteregion Aachen, Dominik Ketz

Maschinenschacht

Stolberg

Förder- und Fahrschacht der Albertsgrube

An dieser Stelle befindet sich der sogenannte Maschinenschacht der Albertsgrube. Im Hintergrund sind noch Fundamentreste des Grubenhauses zu sehen, in dem sich die Dampfmaschine befand, mit der Förderung und Wasserhaltung betrieben wurden. Der eigentliche Schacht befindet sich ca. 5 m links davon. Von hier aus wurden die 60 m, die 90 m, die 110 m, die 120 m, die 130 m und die 138 m Sohle der Grube aufgefahren. Der Großteil der Entwässerung erfolgte wohl über die 60 m Sohle, die über den „Tiefen Stollen“ noch heute in den Quellbach entwässert. Die Albertsgrube wurde 1838 als Konzession auf Blei, Zink und Eisen von Albert Ostländer (Werth) und der Witwe J.W. Heinen (Hastenrath) beantragt und 1840 genehmigt. Ostländer firmierte mit seinem Vornamen als Namensgeber der Grube. Aufgefahren wurde die Albertsgrube über den „Tiefen Stollen“ am 14.04.1840. 1859 wurde die Grube auf 7 Gänge ausgebaut, und der Maschinenschacht entwickelte sich zum zentralen Schacht der Grube. Bereits 1910 müssen diese Erzvorkommen erschöpft gewesen sein, da danach bis zur Schließung der Grube 1917 nur noch im Bereich Kuckucksgang abgebaut wurde. Alle oberirdischen Gebäude wurden bis 1919 abgebrochen. Zum Zustand der Verfüllung der Schächte, inklusive des Maschinenschachts, existieren keine Unterlagen. Mündliche Überlieferungen bezeugen die Nutzung der damals teilweise noch offen liegenden Schächte als Mülldeponien bis nach dem zweiten Weltkrieg. Einzig einige wenige Hinweise zu Strafbescheiden von 1923 wegen nicht verfüllter Schächte konnten bislang ausfindig gemacht werden. Der „Tiefe Stollen“ wurde 2019 auf Beschluss des Bergamts mit Beton verfüllt.

Wasserhaltung: Die erzführenden Gänge im Kalkgestein waren auch immer wasserführend. Um die Grube zu entwässern, wurde ein Wasserhaltungsstollen angelegt, der so tief im Tal wie möglich die Grubenwässer abfließen ließ.

Die Dampfmaschine zur Wasserhaltung musste dementsprechend die Wässer aus tieferliegenden Sohlen nur bis auf die Höhe des Wasserhaltungstollens heben, in diesem Fall auf die 60 m Sohle. Durch die Einstellung des Betriebes muss als sicher gelten, dass heute die Stollen und Gänge unterhalb dieser Sohle unter Wasser stehen.
(Text: Jens Mieckley)


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52224 Stolberg

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